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Klage, eingereicht am 23. April 2007 - Suez / HABM (Delivering the essentials of life)

(Rechtssache T-128/07)

Sprache der Klageschrift: Französisch

Parteien

Klägerin: Suez SA (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Combeau)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "Delivering the essentials of life" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 1, 9, 11, 16, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41 und 42 (Anmeldung Nr. 4 102 497)

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/941 des Rates, da die angemeldete Marke - entgegen den Feststellungen der Beschwerdekammer in der angefochtenen Entscheidung - keine nur anpreisende Bedeutung habe und weder ein Merkmal noch eine Eigenschaft der Waren oder Dienstleistungen beschreibe, die die Marke bezeichnen solle.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994 L 11 S. 1).