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Klage, eingereicht am 13. Januar 2022 – CIMV/Kommission

(Rechtssache T-26/22)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Compagnie industrielle de la matière végétale (CIMV) (Neuilly-sur-Seine, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwälte B. Le Bret, R. Rard und P. Renié)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;

den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären;

hilfsweise, Art. 3 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit darin ein Rückgriff auf die Zwangsvollstreckung vorgesehen ist;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung ihrer Klage gegen den Beschluss C(2021) 7932 final der Europäischen Kommission vom 28. Oktober 2021 über die Beitreibung eines Betrags von 5 888 214,59 Euro zuzüglich Zinsen, der von CIMV geschuldet wird, macht die Klägerin vier Gründe geltend.

Offensichtlicher Tatsachenfehler, der sich daraus ergebe, dass der von CIMV vorgeschlagene Fälligkeitsplan nicht berücksichtigt worden sei, sowie unzureichende Begründung des angefochtenen Beschlusses.

Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit.

Verletzung der Verteidigungsrechte und des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie Verstoß gegen den Grundsatz der guten Verwaltung.

Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Ziel des wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der Union.

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