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Urteil des Gerichts vom 29. März 2023 – CIMV/Kommission

(Rechtssache T-26/22)1

(Forschung und technologische Entwicklung – Im Zuge des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ geschlossene Finanzhilfevereinbarung – Beitreibung einer Forderung – Ratenweise Erstattung – Inhaltliche Richtigkeit der Tatsachen – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Begründungspflicht – Vertrauensschutz – Anspruch auf rechtliches Gehör – Verhältnismäßigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Compagnie industrielle de la matière végétale (CIMV) (Neuilly-sur-Seine, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwälte B. Le Bret, R. Rard und P. Renié)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch M. Ilkova und S. Romoli als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Nichtigerklärung des Beschlusses C(2021) 7932 final der Kommission vom 28. Oktober 2021 über die Beitreibung eines Betrags von 5 888 214,59 Euro zuzüglich Verzugszinsen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Compagnie industrielle de la matière végétale (CIMV) trägt die Kosten.

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1     ABl. C 109 vom 7.3.2022.