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Klage, eingereicht am 16. Februar 2009 - Mundipharma GmbH / HABM - Asociación Farmaceuticos Mundi (FARMA MUNDI FARMACEUTICOS MUNDI)

(Rechtssache T-76/09)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Mundipharma GmbH (Limburg [Lahn], Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Nielsen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Asociación Farmaceuticos Mundi (Alfafar [Valencia], Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 1. Dezember 2008 in der Sache R 852/2008-2 aufzuheben;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "FARMA MUNDI FARMACEUTICOS MUNDI" (Anmeldung Nr. 4 841 136) für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 5, 35 und 39.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarke "mundi pharma" (Nr. 4 304 622) für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 5 und 44.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Teilweise Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht die Ähnlichkeit der von den fraglichen Marken erfassten Waren und/oder Dienstleistungen verneint habe.

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