Language of document :

Klage, eingereicht am 17. Februar 2009 - hofherr communikation / HABM (NATURE WATCH)

(Rechtssache T-77/09)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: hofherr communikation GmbH (Innsbruck, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Warbek)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 4. Dezember 2008 in der Sache R 1410/2008-1 aufzuheben und die angemeldete Marke zur Eintragung zuzulassen;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "NATURE WATCH" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 39, 41 und 43 - internationale Eintragung Nr. WOO 957 541.

Entscheidung des Prüfers: Ablehnung der Eintragung der angemeldeten Gemeinschaftsmarke.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer fehlerhaft angenommen habe, dass die angemeldete Marke beschreibend sei und keine Unterscheidungskraft habe.

____________