Klage, eingereicht am 4. November 2014 – ZZ/Europäisches Parlament
(Rechtssache F-130/14)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: D. Bergin, Solicitor)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, vom Ruhegehalt des Klägers den Betrag des Unterhalts abzuziehen, den er an seine frühere Ehefrau zu zahlen hat, da diese Entscheidung der Entscheidung eines nationalen Gerichts in der betreffenden Scheidungssache zuwiderlaufe
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung Nr. 13 bezüglich der Änderung der entsprechenden Ansprüche aufzuheben,
ihm Schadensersatz und Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 275 000 Euro zu gewähren, die sich aus den Rechtsverfolgungskosten und Aufwendungen sowie den Verlusten ergeben, die ihm seit der ursprünglichen Weigerung der Dienststellen, die Beschlüsse des Gerichts in rechtlich zutreffender und angemessener Weise umzusetzen, entstanden sind.