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Klage, eingereicht am 4. November 2014 – ZZ/Europäisches Parlament

(Rechtssache F-130/14)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: D. Bergin, Solicitor)

Beklagter: Europäisches Parlament

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, vom Ruhegehalt des Klägers den Betrag des Unterhalts abzuziehen, den er an seine frühere Ehefrau zu zahlen hat, da diese Entscheidung der Entscheidung eines nationalen Gerichts in der betreffenden Scheidungssache zuwiderlaufe

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung Nr. 13 bezüglich der Änderung der entsprechenden Ansprüche aufzuheben,

ihm Schadensersatz und Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung in Höhe von 275 000 Euro zu gewähren, die sich aus den Rechtsverfolgungskosten und Aufwendungen sowie den Verlusten ergeben, die ihm seit der ursprünglichen Weigerung der Dienststellen, die Beschlüsse des Gerichts in rechtlich zutreffender und angemessener Weise umzusetzen, entstanden sind.