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Rechtsmittel, eingelegt am 21. Dezember 2010 von Luigi Marcuccio gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 6. Oktober 2010 in der Rechtssache F-2/10, Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-594/10 P)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

auf alle Fälle den angefochtenen Beschluss insgesamt und ausnahmslos aufzuheben;

festzustellen, dass die Klage im ersten Rechtszug, auf die der angefochtene Beschluss ergangen ist, völlig zulässig war;

in erster Linie: seinen Anträgen in der Klageschrift im ersten Rechtszug vollständig und ausnahmslos stattzugeben;

die Rechtsmittelgegnerin zur Erstattung sämtlicher von ihm getragener Kosten in der vorliegenden Rechtssache in sämtlichen Rechtszügen zu verurteilen;

hilfsweise, die Sache an das Gericht für den öffentlichen Dienst in anderer Zusammensetzung zu erneuter Sachentscheidung zurückzuverweisen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das vorliegende Rechtsmittel richtet sich gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 6. Oktober 2010. Mit diesem Beschluss ist eine Klage gegen die Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf Erstattung der Krankheitskosten im Zusammenhang mit der Erkrankung des Rechtsmittelführers zum Erstattungssatz von 100 % durch die Rechtsmittelgegnerin als offensichtlich unzulässig und teilweise unbegründet abgewiesen worden.

Zur Stützung seines Rechtsmittels rügt der Rechtsmittelführer die Rechtswidrigkeit der Feststellungen in Bezug auf den Klagegegenstand und die Zulässigkeit der Klage.

Ferner rügt der Rechtsmittelführer eine irrige und vernunftwidrige Auslegung und Anwendung der Art. 90 und 91 des Statuts der Beamten der Europäischen Union sowie von Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, das völlige Fehlen einer Begründung und das Unterlassen einer Entscheidung über einen von ihm vor dem Gericht gestellten Antrag.

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