Language of document : ECLI:EU:T:2013:62





Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 6. Februar 2013 – Maharishi Foundation/HABM (TRANSCENDENTAL MEDITATION)

(Rechtssache T‑412/11)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TRANSCENDENTAL MEDITATION – Absolutes Eintragungshindernis – Entscheidung der Beschwerdekammer, die Sache an die Prüfungsabteilung zurückzuverweisen – Art. 65 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Zulässigkeit – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 – Maßgebliche Verkehrskreise“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Zur Erhebung der Beschwerde und zur Teilnahme am Verfahren befugte Personen – Personen, die durch eine Entscheidung beschwert sind – Entscheidung, mit der die Sache zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückverwiesen wird (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65 Abs. 4) (vgl. Randnrn. 19, 21, 22)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Ausnahme – Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung – Marke, die in einem Teil der Union keine Unterscheidungskraft hat – Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung in diesem Teil (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 3) (vgl. Randnr. 27, 28)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Gemeinschaftsrichter – Zuständigkeit des Gerichts – Überprüfung im Licht erstmals vor ihm vorgelegter Beweismittel – Ausschluss (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65) (vgl. Randnr. 36)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Ziel – Freihaltebedürfnis (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 51)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Begriff (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 52, 53)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können – Wortmarke TRANSCENDENTAL MEDITATION (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 69, 91)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 24. März 2011 (Sache R 1293/2010‑2) über die Anmeldung des Wortzeichens TRANSCENDENTAL MEDITATION als Gemeinschaftsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Maharishi Foundation Ltd trägt die Kosten.