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Urteil des Gerichts vom 21. Mai 2014 – Toshiba/Kommission

(Rechtssache T-519/09)1

(Wettbewerb – Kartelle – Markt für Leistungstransformatoren – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird – Marktaufteilungsvereinbarung – Beweis für eine Distanzierung vom Kartell – Einschränkung des Wettbewerbs – Beeinträchtigung des Handels – Zugangsschranken – Geldbußen – Grundbetrag – Referenzjahr – Nr. 18 der Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen – Heranziehung eines fiktiven Marktanteils auf dem Markt des EWR)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Toshiba Corp. (Tokio, Japan) (Prozessbevollmächtigte: J. F. MacLennan, Solicitor, Rechtsanwälte A. Schulz, J. Jourdan und P. Berghe)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Bourke und K. Mojzesowicz, dann K. Mojzesowicz und F. Ronkes Agerbeek)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 7. Oktober 2009 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG und Artikel 53 des EWR-Abkommens (Sache COMP/39.129 – Leistungstransformatoren) und, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Klägerin in dieser Entscheidung verhängten Geldbuße

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Toshiba Corp. trägt die Kosten.

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1     ABl. C 51 vom 27.2.2010.