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Klage, eingereicht am 7. März 2014 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-19/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, die Ruhegehaltsansprüche des Klägers gemäß den neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts im Versorgungssystem der Union anzurechnen

Anträge

Der Kläger beantragt,

Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig und somit unanwendbar zu erklären;

die Entscheidung vom 24. Mai 2013 aufzuheben, mit der die von ihm vor seinem Diensteintritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche im Rahmen der Übertragung dieser Ansprüche gemäß den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 im Versorgungssystem der Organe der Europäischen Union angerechnet wurden;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.