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Beschluss des Gerichts vom 17. Juli 2014 – The Directv Group/HABM – Bolloré (DIRECTV)

(Rechtssache T-722/13)1

(Gemeinschaftsmarke – Antrag auf Verfallserklärung – Rücknahme des Antrags auf Verfallserklärung – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: The Directv Group, Inc. (El Segundo, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Valentin)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM und Streithelferin vor dem Gericht: Bolloré SA (Ergué Gabéric, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Legrand)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Oktober 2013 (Sache R 1960/2012-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Bolloré und The Directv Group, Inc.

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin trägt die Kosten einschließlich der Kosten, die dem Beklagten und der Streithelferin entstanden sind.

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1     ABl. C 112 vom 14.4.2014.