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Klage, eingereicht am 16. Dezember 2013 – AEMN/Parlament

(Rechtssache T-679/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Allianz der Nationalen Bewegungen (AEMN) (Matzenheim, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-P. Le Moigne)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die teilweise durch die Entscheidung vom 14. Oktober 2013 neu gefasste Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2013 für nichtig zu erklären, mit der die endgültige Finanzhilfe, die das Europäische Parlament ihr für das Jahr 2012 gewährt hat, auf 186 292,12 Euro festgesetzt und infolgedessen entschieden wurde, dass sie einen Betrag von 45 476,00 Euro rückzuerstatten habe, da ihr bereits ein Betrag von 231 412,80 Euro gewährt worden sei;

das Europäische Parlament zu verurteilen, sämtliche Kosten zu tragen und zu diesem Zweck 20 000,00 Euro an sie zu zahlen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-678/13, AEMN/Parlament, geltend gemachten Klagegründen identisch oder diesen ähnlich sind.