Urteil des Gerichts vom 25. September 2014 – Spirlea/Kommission
(Rechtssache T-669/11)1
(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Von Deutschland stammendes Dokument im Rahmen eines EU-Pilotverfahrens – Art. 4 Abs. 4 und 5 – Art. 4 Abs. 2 dritter Gedankenstrich – Verweigerung des Zugangs – Verletzung wesentlicher Formvorschriften – Pflicht zur Vornahme einer konkreten und individuellen Prüfung – Teilweiser Zugang – Überwiegendes öffentliches Interesse)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Darius Nicolai Spirlea und Mihaela Spirlea (Capezzano Pianore, Italien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte V. Foerster und T. Pahl, dann Rechtsanwälte V. Foerster und E. George)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Costa de Oliveira und H. Kraemer)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 9. November 2011, mit der den Klägern der Zugang zu der Stellungnahme verweigert wurde, die von den deutschen Behörden im Rahmen eines von der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz geführten Verfahrens (Pilotverfahren 2070/11/SNCO) abgegeben wurde
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
________________________1 ABl. C 65 vom 3.3.2012.