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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. März 2018 – Hércules Club de Fútbol/Kommission

(Rechtssache T-134/17 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Zugang zu Dokumenten – Dokumente betreffend das Verwaltungsverfahren vor dem Erlass eines Beschlusses der Kommission über die staatliche Beihilfe Spaniens zugunsten von drei Profifußballvereinen– Verteidigungsrechte – Verweigerung des Zugangs – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Antragstellerin: Hércules Club de Fútbol, SAD (Alicante, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt S. Rating und Rechtsanwältin Y. Martínez Mata)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Stromsky, G. Luengo und P. Němečková, dann J. Baquero Cruz, G. Luengo und P. Němečková)

Gegenstand

Antrag gemäß den Art. 278 und 279 AEUV, der darauf gerichtet ist, der Kommission aufzugeben, Zugang zu den in den Akten über die staatliche Beihilfe SA.36387 (2013/C) (ex 2013/NN) (ex 2013/CP), die Spanien der Valencia Club de Fútbol SAD, der Hércules Club de Fútbol und der Elche Club de Fútbol SAD gewährt hat, enthaltenen Dokumenten zu gewähren, soweit sie die Antragstellerin betreffen und für die angemessene Verteidigung ihrer Interessen grundlegend sind

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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