Klage, eingereicht am 19. März 2014 – Marzocchi Pompe/HABM – Settima Flow Mechanisms (ELIKA)
(Rechtssache T-182/14)
Sprache der Klageschrift: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Marzocchi Pompe SpA (Casalecchio di Reno, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Bovesi)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Settima Flow Mechanisms (Grossolengo, Italien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 20. Dezember 2013 (Sache R 428/2013-2) aufzuheben und die Gültigkeit der Marke ELIKA für alle Waren festzustellen, für die sie eingetragen worden ist;
jede andere Maßnahme zu erlassen, die das Gericht für erforderlich hält;
dem HABM die Kosten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen, einschließlich der Kosten der Marzocchi Pompe SpA im Sinne von Art. 87 § 2 in Verbindung mit den Art. 91 Buchst. b und 132 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichts.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Internationale Registrierung mit Erstreckung auf die Europäische Union der Bildmarke mit dem Wortbestandteil „ELIKA“ für Waren der Klasse 7 – Gemeinschaftsmarke Nr. 1 051 270.
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Marzocchi Pompe SpA.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Settima Flow Mechanisms.
Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Art. 52 Abs. 1 Buchst. a und Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, c und g der Verordnung Nr. 207/2009.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Nichtigerklärung der Marke.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009.