Language of document : ECLI:EU:T:2018:496





Beschluss des Gerichts (Fünfte erweiterte Kammer) vom 19. Juli 2018 –
Front Polisario/Rat

(Rechtssache T180/14)

„Nichtigkeitsklage – Partnerschaftliches Fischereiabkommen zwischen der Union und dem Königreich Marokko – Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten nach diesem Abkommen – Rechtsakt über den Abschluss – Anwendbarkeit dieses Abkommens und Protokolls auf das Gebiet der Westsahara und die daran angrenzenden Gewässer – Fehlende Klagebefugnis – Unzulässigkeit“

1.      Internationale Übereinkünfte – Abkommen der Union – Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen EG-Marokko – Partnerschaftliches Abkommen Gemeinschaft-Marokko – Räumlicher Geltungsbereich – Nicht der Souveränität der Parteien unterstehendes Gebiet ohne Selbstregierung Westsahara – Nichteinbeziehung

(Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen EG-Marokko, Art. 94; Partnerschaftliches Abkommen EG-Marokko, Art. 11)

(vgl. Rn. 44)

2.      Internationale Übereinkünfte – Abkommen der Union – Internationale Übereinkünfte im Landwirtschafts- und Fischereibereich – Partnerschaftliches Abkommen Gemeinschaft-Marokko – Räumlicher Geltungsbereich – An das Gebiet der Westsahara angrenzende Gewässer – Nichteinbeziehung

(Partnerschaftliches Abkommen EG-Marokko, Art. 2 Buchst. a und 11)

(vgl. Rn. 45-50)

3.      Internationale Übereinkünfte – Abkommen der Union – Internationale Übereinkünfte im Landwirtschafts- und Fischereibereich – Partnerschaftliches Abkommen Gemeinschaft-Marokko – Protokoll von 2013 – Räumlicher Geltungsbereich – Marokkanische Fischereizone – Begriff – An das Gebiet der Westsahara angrenzende Gewässer – Nichteinbeziehung

(Partnerschaftliches Abkommen EG-Marokko, Art. 2 Buchst. a und 16 sowie Protokoll von 2013, Art. 1)

(vgl. Rn. 52, 53, 57, 60)

4.      Internationale Übereinkünfte – Abkommen der Union – Auslegung – Berücksichtigung einer späteren Übung bei der Anwendung des Abkommens – Bedeutung – Angeblicher Willen der Union, das Abkommen in einer Weise durchzuführen, die mit den Grundsätzen der Selbstbestimmung und der relativen Wirkung von Verträgen unvereinbar ist – Unvereinbarkeit mit dem Grundsatz der Durchführung der Verträge nach Treu und Glauben

(vgl. Rn. 63-65)

5.      Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Beschluss des Rates über den Abschluss eines Protokolls mit einem Drittstaat, der in einem von diesem kontrollierten Gebiet mangels international anerkannter Souveränität keine Rechtswirkungen entfaltet – Klage einer Bewegung, die als Vertreter des Volkes dieses Gebietes anerkannt ist und an den Verhandlungen der Vereinten Nationen zur Bestimmung des Status dieses Gebietes teilnimmt – Unzulässigkeit

(Art. 263 Abs. 4 AEUV; Partnerschaftliches Abkommen EG-Marokko und Protokoll von 2013)

(vgl. Rn. 69-71)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2013/785/EU des Rates vom 16. Dezember 2013 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko (ABl. 2013, L 349, S. 1) und des Beschlusses (EU) 2018/393 der Kommission vom 12. März 2018 zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, der Änderung des Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko (ABl. 2018, L 69, S. 60)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Front populaire pour la libération de la Saguia-el-Hamra et du Rio de Oro (Front Polisario) trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.