Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 15. November 2006 - Jiménez Martínez / Kommission
(Beamte - Dienstunfähigkeit - Invaliditätsausschuss - Vorbereitende Handlung - Rechtsschutzinteresse - Fehlerhaftigkeit des vorprozessualen Verfahrens - Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: José Juan Jiménez Martínez (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Curral und K. Hermann)
Gegenstand
Antrag auf Aufhebung der Entscheidungen des Invaliditätsausschusses vom 21. April und 22. Juli 2004 sowie Antrag auf Ersatz des aufgrund dieser Entscheidungen angeblich erlittenen Schadens.
Tenor
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 115 vom 14.5.2005.