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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. Dezember 2007 - Angelidis / Parlament

(Rechtssache T-113/05)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Besetzung eines Dienstpostens der Besoldungsgruppe A 2 - Ablehnung der Bewerbung - Verletzung wesentlicher Formvorschriften - Anfechtungsklage - Schadensersatzklage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Angel Angelidis (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)

Beklagter: Europäisches Parlament (Bevollmächtigte: A. Bencomo Weber, J. F. de Wachter und A. Lukošiūtė)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Parlaments über die Ablehnung der Bewerbung des Klägers auf die Stelle des Direktors für Haushaltsfragen der für interne Politikbereiche des Europäischen Parlaments zuständigen Generaldirektion und die Ernennung eines anderen Bewerbers auf diese Stelle sowie Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger infolge der Ablehnung seiner Bewerbung entstanden sein soll.

Tenor

Die Entscheidung des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 25. Februar 2004 über die Ernennung von Herrn Alfredo De Feo auf die Stelle des Direktors für Haushaltsfragen der für interne Politikbereiche des Europäischen Parlaments zuständigen Generaldirektion wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Das Parlament trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 115 vom 14.5.2005.