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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Peter Biegi Nahrungsmittel GmbH gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 12. Dezember 2001

(Rechtssache T-309/01)

    Verfahrenssprache: Deutsch

Die Peter Biegi Nahrungsmittel GmbH, Frankfurt am Main (Deutschland), hat am 12. Dezember 2001 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.

Prozeßbevollmächtigte der Klägerin sind Rechtsanwälte K. Landry und L. Harings.

Die Klägerin beantragt,

- die Entscheidung der Kommission vom 14. August 2001, Nr. REC 4/00, insoweit für nichtig zu erklären, als sie die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrabgaben in einer Höhe von 218.605,65 DEM anordnet;

- der Beklagten aufzuerlegen, der Klägerin die notwendigen Kosten des Verfahrens zu ersetzen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Aufgrund mündlicher Auskünfte der zuständigen Zollbehörde, dass die Vorlage von Einfuhrlizenzen für die Einfuhr von Hühnern im Rahmen zwei konkreter Kontingente nicht erforderlich sei, meldete die Klägerin gefrorene Teile von Hühnern des KN-Codes 0207 41 10 mit Ursprung in Thailand zur Einfuhr an. Zunächst gewährte die Behörde Befreiung von den Einfuhrabgaben, erhob aber später bei der Klägerin Einfuhrabgaben in Höhe von 259.270,23 DEM nach. Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Einspruch ein, und die nationalen Behörden haben den Fall der Kommission vorgelegt.

Die Klägerin macht geltend, dass die angefochtene Entscheidung die Vorschriften des EG-Vertrages und die allgemeinen Rechtsgrundsätze der Gemeinschaft sowie Artikel 220 Abs. 2 b der Verordnung Nr. 2913/921 verletze. Es sei unstreitig, dass ein Irrtum der deutschen Zollbehörden vorliege, und dieser Irrtum habe von der Klägerin nicht erkannt werden können. Die Rechtslage sei unklar gewesen, und die Klägerin sei ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen.

                                

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1 - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12.10.1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1)