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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Les Editions Albert René gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 12. Dezember 2001

(Rechtssache T-311/01)

    Verfahrenssprache

zu bestimmen gemäß Artikel 131 § 2 der Verfahrensordnung

- Sprache, in der die Klage verfaßt wurde: Deutsch

Les Editions Albert René, Paris, hat am 12. Dezember 2001 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.

Prozeßbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt J. Pagenberg.

Weitere Partei vor der Beschwerdekammer war Trucco S.p.A, Mailand (Italien).

Die Klägerin beantragt,

- die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 5. Oktober 2001 (Sache R 1030/2000-1) aufzuheben und die Löschung der Anmeldemarke 1043090 "OStarix" zu beschließen;

- dem Amt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:TRUCCO S.p.A

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Die Bildmarke, die das Amt als "Starix" registriert hat, für Waren der Klasse 9 - Anmeldung Nr. 1043090

Inhaber des im Widerspruchsverfahren

entgegengehaltenen Marken- oder

Zeichenrechts:Die Klägerin

Entgegengehaltenes Marken- oder

Zeichenrecht:Die Wortmarke "ASTERIX" (Reg.-Nr. 16147)

Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung des Widerspruchs

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe:- Verwechslungsgefahr der sich gegenüberstehenden Marken

- Verstoß gegen Artikel 74 Abs 1 der Verordnung (EG) Nr. 40/941

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20.12.1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 11, S. 1)