Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 2012 - Füller-Tomlinson/Parlament
(Rechtssache T-390/10 P)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Soziale Sicherheit - Berufskrankheit - Festsetzung des berufsbedingten Invaliditätsgrads - Anwendung der europäischen Tabelle zur Bewertung der Beeinträchtigung der physischen und psychischen Integrität - Verfälschung von Tatsachen - Angemessene Frist)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Paulette Füller-Tomlinson (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: K. Zejdová und S. Seyr)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 1. Juli 2010, Füller-Tomlinson/Parlament (F-97/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Frau Paulette Füller-Tomlinson trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die dem Europäischen Parlament im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.
____________1 - ABl. C 301 vom 6.11.2010.