Klage, eingereicht am 18. März 2022 – General Wire Spring/EUIPO (GENERAL PIPE CLEANERS)
(Rechtssache T-151/22)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: General Wire Spring Co. (McKees Rocks, Pennsylvania, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwältin E. Carrillo)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke GENERAL PIPE CLEANERS mit Benennung der Europäischen Union – Anmeldung Nr. 1 577 530.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. Januar 2022 in der Sache R 1452/2021-5.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
der Klage stattzugeben;
die angefochtene Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO insofern aufzuheben, als mit dieser die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen wurde und die Entscheidung des EUIPO, die Anmeldung der Unionsmarke (IR) Nr. 1 577 530 GENERAL PIPE CLEANERS für die angegriffenen Waren der Klassen 7 und 9 zurückzuweisen, nicht teilweise aufgehoben wurde.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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