Language of document : ECLI:EU:C:2017:774

Rechtssache C-281/16

Vereniging Hoekschewaards Landschap

gegen

Staatssecretaris van Economische Zaken

(Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State [Niederlande])

„Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 92/43/EWG – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Durchführungsbeschluss (EU) 2015/72 – Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region – Verkleinerung eines Gebiets – Wissenschaftlicher Irrtum – Gültigkeit“

Leitsätze – Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 19. Oktober 2017

Umwelt – Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen – Richtlinie 92/43 – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung – Verkleinerung eines Gebiets auf Antrag des betroffenen Mitgliedstaats – Aufnahme des Gebiets ohne wissenschaftlichen Irrtum – Pflicht der Kommission, den Antrag abzulehnen – Annahme eines Beschlusses, mit dem das betroffene Gebiet verkleinert wird – Unzulässigkeit – Nichtigerklärung

(Richtlinie 92/43 des Rates, Art. 4 Abs. 1; Beschluss 2015/72 der Kommission)

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/72 der Kommission vom 3. Dezember 2014 zur Annahme einer achten aktualisierten Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung in der atlantischen biogeografischen Region ist ungültig, soweit durch ihn das Gebiet Haringvliet (NL 1000015) ohne den Leenheerenpolder in diese Liste aufgenommen worden ist.

Insoweit hat die niederländische Regierung in der mündlichen Verhandlung bestätigt, dass das Königreich der Niederlande nicht das Vorliegen eines wissenschaftlichen Irrtums geltend gemacht hatte, als es der Kommission seinen Vorschlag zur Verkleinerung des GGB Haringvliet übermittelte. Die Kommission ihrerseits hat dem Gerichtshof zudem keinen wissenschaftlichen Nachweis vorgelegt, durch den belegt werden könnte, dass der ursprüngliche Vorschlag auf einem solchen Irrtum beruht hätte. Folglich war die Kommission nicht berechtigt, sich anlässlich der achten Aktualisierung der Liste von GGB in der atlantischen biogeografischen Region durch den Durchführungsbeschluss 2015/72 auf das ursprüngliche Vorliegen eines wissenschaftlichen Irrtums zu stützen und daher das Gebiet Haringvliet ohne den Leenheerenpolder in diese Liste aufzunehmen.

(vgl. Rn. 38-41 und Tenor)