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Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 14. November 2008 - Artisjus/Kommission

(Rechtssache T-411/08 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Entscheidung der Kommission, mit der angeordnet wird, eine abgestimmte Verhaltensweise im Bereich der kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten abzustellen - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: Artisjus Magyar Szerzői Jogvédő Iroda Egyesület (Budapest, Ungarn) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Z. Hegymegi-Barakonyi und P. Vörös)

Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: F. Castillo de la Torre und V. Bottka)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Art. 3 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 und 3 der Entscheidung K (2008) 3435 endg. der Kommission vom 16. Juli 2008 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/C2/38.698 - CISAC), soweit die Antragstellerin betroffen ist

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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