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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 2. Mai 2007 - Giraudy / Kommission

(Rechtssache F-23/05)1

(Beamte - Klage - Schadensersatzklage - Ermittlungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung [OLAF] - Umsetzung - Verordnung [EG] Nr. 1073/1999 - Beschluss 1999/396/EG, EGKS, Euratom - Pflichtverletzung - Schaden - Berufskrankheit - Berücksichtigung von Leistungen nach Art. 73 des Statuts)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Jean-Louis Giraudy (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Voillemot)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Curral und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der diese sich weigert, die Verantwortlichkeit ihrer Dienststellen und den Schaden anzuerkennen, den der Kläger im Zusammenhang mit den Ermittlungen des OLAF bei der Vertretung der Kommission in Frankreich erlitten haben soll, und Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird verurteilt, an Herrn Giraudy Schadensersatz in Höhe von 15 000 Euro als Ausgleich für den immateriellen Schaden zu zahlen, den er aufgrund einer Rufschädigung und Ehrverletzung erlitten hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten und zwei Drittel der Kosten von Herrn Giraudy.

Herr Giraudy trägt ein Drittel seiner Kosten.

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1 - ABl. C 171 vom 9.7.2005, S. 29 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-169/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).