Language of document : ECLI:EU:T:2014:235





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 30. April 2014 – Tisza Erőmű/Kommission

(Rechtssache T‑468/08)

„Staatliche Beihilfen – Beihilfen der ungarischen Behörden zugunsten bestimmter Stromerzeuger – Zwischen einem staatlichen Unternehmen und bestimmten Stromerzeugern abgeschlossene langfristige Strombezugsverträge – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Begründungspflicht – Begriff der staatlichen Beihilfe – Vorteil – Selektivität – Staatliche Mittel – Zurechenbarkeit an den Staat – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Verteidigungsrechte – Rechtssicherheit – Vertrauensschutz – Gleichbehandlung – Verhältnismäßigkeit – Überschreitung von Befugnissen – Art. 10 des Vertrags über die Energiecharta“

1.                     Staatliche Beihilfen – Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt – Beitritt eines neuen Mitgliedstaats zur Europäischen Union – Für die Beurteilung der Vereinbarkeit einer Maßnahme mit dem Gemeinsamen Markt maßgebender Zeitpunkt (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 63, 64, 86)

2.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – In der Klageschrift nicht dargestellte Gründe – Pauschale Verweisung auf andere, der Klageschrift als Anlage beigefügte Schriftstücke – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Abs. c) (vgl. Rn. 65)

3.                     Staatliche Beihilfen – Bestehende und neue Beihilfen – Beitritt eines neuen Mitgliedstaats zur Europäischen Union – Unterscheidung nach Maßgabe der spezifischen Regeln in Anhang IV der Beitrittsakte – Möglichkeit, eine Maßnahme, die ursprünglich keine staatliche Beihilfe war, als neue Beihilfe zu qualifizieren – Bestimmten ungarischen Stromerzeugern gewährte vorteilhafte Bedingungen – Qualifizierung als neue Beihilfe (Art. 87 Abs. 1 EG und 88 Abs. 1 und 3 EG; Beitrittsakte von 2003, Anhang IV; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Art. 1) (vgl. Rn. 70, 72, 73, 75, 78-82)

4.                     Staatliche Beihilfen – Begriff – Beurteilung nach dem Kriterium des privaten Kapitalgebers – Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten – Ermessen der Kommission – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen – Langfristige Strombezugsverträge, die den Stromerzeugern eine Mindestabnahmemenge und die Vergütung der Fixkosten, variablen Kosten und Kapitalkosten garantieren – Einbeziehung (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 84, 85, 91, 92, 96-100, 102, 104, 105)

5.                     Staatliche Beihilfen – Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe – Berechnung des zurückzufordernden Betrags – Durchführung der von der Kommission angegebenen Methode durch die zuständige Behörde – Folge – Kein zurückzufordernder Betrag beim Empfänger des Vorteils – Unterscheidung zwischen dem Vorliegen einer mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe und der Rückforderung dieser Beihilfe (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 134-138, 140-143)

6.                     Staatliche Beihilfen – Begriff – Selektiver Charakter der Maßnahme – Unterscheidung zwischen Unternehmen, die sich in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 159, 160)

7.                     Staatliche Beihilfen – Begriff – Beihilfen eines öffentlichen Unternehmens – Staatlich kontrolliertes Unternehmen – Automatische Zurechnung an den Staat der Beihilfemaßnahme – Ausschluss – Berücksichtigung sämtlicher Hinweise (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 167-170)

8.                     Staatliche Beihilfen – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten – Beeinträchtigung des Wettbewerbs – Beurteilungskriterien – Sektor, der liberalisiert worden ist (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Rn. 181-183)

9.                     Staatliche Beihilfen – Verwaltungsverfahren – Recht der Betroffenen auf Anhörung – Grenzen (Art. 88 Abs. 2 EG; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Art. 20 Abs. 1) (vgl. Rn. 206-210)

10.                     Staatliche Beihilfen – Bestimmungen des Vertrags – Zeitlicher Geltungsbereich – Beitritt Ungarns zur Europäischen Union – Beitrittsakte – Anwendung der Bestimmungen über staatliche Beihilfen ab dem Zeitpunkt des Beitritts und nur auf Situationen, die nach diesem Zeitpunkt eintreten – Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit – Fehlen (Art. 87 EG und 88 EG; Beitrittsakte von 2003) (vgl. Rn. 220, 221, 223, 225-227)

11.                     Wettbewerb – Anwendung der Wettbewerbsregeln – Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Unternehmen – Ordnung des öffentlichen Eigentums – Keine Auswirkung (Art. 86 Abs. 1 EG, 87 Abs. 1 EG und 295 EG) (vgl. Rn. 235-237, 239, 241)

12.                     Staatliche Beihilfen – Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird – Begründungspflicht – Umfang – Unterschied zwischen einem Begründungsmangel und der Relevanz der Begründung einer Entscheidung in der Sache (Art. 88 Abs. 2 EG und 253 EG) (vgl. Rn. 244, 260, 263)

13.                     Staatliche Beihilfen – Verbot – Ausnahmen – Beihilfen, die als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen werden können – Bedeutung – Regionalbeihilfen – Einbeziehung – Ausschluss von Betriebsbeihilfen außer in außergewöhnlichen Fällen (Art. 87 Abs. 3 Buchst. a und c EG; Mitteilungen der Kommission 2006/C 54/13 und 2008/C 82/01) (vgl. Rn. 268-273, 275)

14.                     Staatliche Beihilfen – Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Möglichkeit der Kommission, den nationalen Behörden die Berechnung des genauen zu erstattenden Betrags zu überlassen – Angabe einer Erstattungsmethodik in der endgültigen Entscheidung – Berechnung des zurückzufordernden Betrags auf der Grundlage einer Marktsimulation – Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit – Fehlen (Art. 88 EG) (vgl. Rn. 284, 286, 287, 291, 292, 296, 297, 299)

15.                     Staatliche Beihilfen – Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe – Wiederherstellung der früheren Lage – Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Fehlen (Art. 88 Abs. 2 EG; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Art. 14 Abs. 1) (vgl. Rn. 308, 311, 312, 315, 317)

16.                     Völkerrecht – Grundsätze – Treu und Glauben – Gemeinschaftsrecht – Vertrauensschutz – Erlass einer Maßnahme der Gemeinschaft, die gegen einen völkerrechtlichen Vertrag verstößt, der zwar noch nicht in Kraft getreten ist, für den aber die Gemeinschaft ihre Genehmigungsurkunde hinterlegt hat (Vertrag über die Energiecharta von 1994) (vgl. Rn. 321)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/609/EG der Kommission vom 4. Juni 2008 über die staatliche Beihilfe C 41/05 Ungarns mittels langfristiger Strombezugsverträge (ABl. 2009, L 225, S. 53)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Tisza Erőmű kft trägt die Kosten einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten.