Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 23. Dezember 2008 - AES-Tisza /Kommission
(Rechtssache T-468/08 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, mit der die Beihilfen, die die Republik Ungarn bestimmten Stromerzeugern mittels Stromabnahmeverträgen gewährt haben soll, für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit - Interessenabwägung)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Antragstellerin: AES-Tisza Erőmű kft (AES-Tisza kft) (Tiszaújváros, Ungarn) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Ottervanger und E. Henny)
Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn, N. Khan und K. Talabér-Ritz)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Art. 1 der Entscheidung C (2008) 2223 final der Kommission vom 4. Juni 2008 hinsichtlich der von der Republik Ungarn mittels Stromabnahmeverträgen gewährten staatlichen Beihilfe
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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