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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 22. Mai 2008 - Pascual-García / Kommission

(Rechtssache F-145/06)1

(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Zulassungsbedingungen - Erforderliche Berufserfahrung - Weigerung, einen in der Reserveliste aufgeführten Bewerber einzustellen - Ermessen des Prüfungsausschusses und der Anstellungsbehörde)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Cesar Pascual-García (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Cortese und C. Cortese)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Curall und M. Velardo)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Generaldirektors des Joint Research Centre (Gemeinsame Forschungsstelle) der Kommission vom 7. April 2006, die Bewerbung des Klägers auf den in der Stellenausschreibung COM/2005/2969 - B*3/B*11 - IHCP - Ispra genannten Dienstposten nicht zu berücksichtigen und in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/B/23/04 eine Anmerkung einzufügen, die die Dienststellen der Kommission darüber informiert, dass der Kläger die in der Bekanntmachung dieses Auswahlverfahrens festgelegten Auswahlkriterien nicht erfülle

Tenor des Urteils

Die Entscheidung des Generaldirektors der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 7. April 2006, die Bewerbung von Herrn Pascual García auf die Stellenausschreibung COM/2005/2969 nicht zu berücksichtigen und in die Reserveliste des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/B/23/04 eine Anmerkung einzufügen, die die Dienststellen darüber informiert, dass der Kläger die Zulassungsbedingungen für dieses Auswahlverfahren nicht erfüllt habe, wird aufgehoben.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 56 vom 10.3.2007, S. 42.