Beschluss des Gerichts vom 25. März 2014 – Hawe Hydraulik/HABM – HaWi Energietechnik (HAWI)
(Rechtssache T-347/13)1
(Gemeinschaftsmarke – Widerspruch – Zurücknahme der Anmeldung – Erledigung der Hauptsache)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Hawe Hydraulik SE (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Würtenberger und R. Kunze)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: A. Poch)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: HaWi Energietechnik AG (Eggenfelden, Deutschland)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 26. April 2013 (Sache R 1690/2012-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Hawe Hydraulik SE und der HaWi Energietechnik AG
Tenor
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Beklagten.
________________________1 ABl. C 252 vom 31.8.2013.