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Klage, eingereicht am 17. Februar 2023 – Google/EUIPO – EPay (GPAY)

(Rechtssache T-78/23)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Google LLC (Mountain View, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwältin C. Schmitt und Rechtsanwalt M. Kinkeldey)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: EPay AD (Sofia, Bulgarien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionswortmarke „GPAY“– Anmeldung Nr. 18 138 507

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 30. November 2022 in der Sache R 1761/2021-4

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer, falls sie dem Verfahren als Streithelferin beitritt, die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates

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