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Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Okręgowy w Łodzi (Polen), eingereicht am 15. Januar 2021 – TM/EJ

(Rechtssache C-28/21)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Okręgowy w Łodzi

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: TM

Beklagte: EJ

Vorlagefrage

Ist die in Art. 3 der Richtlinie 2009/103/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht verwendete Formulierung „[j]eder Mitgliedstaat trifft … alle geeigneten Maßnahmen“ dahin auszulegen, dass die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten die Haftung des Versicherungsunternehmens im Rahmen der Haftpflichtversicherung auf den vollen Schadensumfang erstrecken müssen – u. a. auch auf die dem Geschädigten infolge des Schadensereignisses entgangenen Gewinne?

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1 ABl. 2009, L 263, S. 11.