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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 26. Februar 2013 – Labiri/EWSA

(Rechtssache F-124/10)1

(Öffentlicher Dienst – Beistandspflicht – Art. 12a des Statuts – Mobbing –Verwaltungsuntersuchung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Vassiliki Labiri (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und D. Abreu Caldas)

Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (Prozessbevollmächtigte: M. Arsène und L. Camarena Januzec im Beistand der Rechtsanwälte M. Troncoso Ferrer und F.-M. Hislaire)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst – Klage auf Aufhebung der Entscheidung, das auf die Beschwerde der Klägerin wegen Mobbings eingeleitete Verwaltungsuntersuchungsverfahren einzustellen

Tenor des Urteils

Die Entscheidung des Generalsekretärs des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 18. Januar 2010 wird aufgehoben.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Frau Labiri entstandenen Kosten zu tragen.

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1     ABl. C 63 vom 26.2.2011, S. 34.