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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 18. Dezember 2008 - Nijs / Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften

(Rechtssache F-64/08)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 35 Abs. 1 Buchst. e der Verfahrensordnung - Kurze Darstellung der Klagegründe in der Klageschrift - Beurteilungsverfahren - Bestimmung des Beurteilenden und des Kontrollbeurteilenden - Nichtvorliegen einer beschwerenden Maßnahme - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Bart Nijs (Bereldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Rollinger und A. Herzog)

Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und G. Corstens)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Rechnungshofs über die Bestimmung des Beurteilenden des Klägers und des Kontrollbeurteilenden sowie Antrag auf Ersatz des durch den Erlass dieser Entscheidung entstandenen Schadens

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Nijs trägt sämtliche Kosten.

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1 - ABl. C 247 vom 27.9.2008, S. 25.