Language of document :

Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. November 2015 – Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-33/14)

(Ausschluss des Vertreters einer Partei vom Verfahren – Keine Bestimmung eines neuen Vertreters – Kläger, der auf die Aufforderungen des Gerichts nicht mehr reagiert – Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Z)

Beklagte: Europäische Kommission

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der der Antrag vom 20. Januar 2013 auf Zahlung von 700 000 Euro als Entschädigung für den materiellen und immateriellen Schaden, der dem Kläger durch die Entscheidung über seine Umsetzung nach Brüssel entstanden sein soll, abgelehnt wurde

Tenor des Beschlusses

Die Klage F-33/14, Marcuccio/Kommission, hat sich in der Hauptsache erledigt.

Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten.

____________