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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Miguel Angel Poveda Morillas gegen das Europäische Parlament, eingereicht am 28. Februar 2003

(Rechtssache T-69/03)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Miguel Angel Poveda Morillas, wohnhaft in Folkestone (Vereinigtes Königreich), hat am 28. Februar 2003 eine Klage gegen das Europäische Parlament beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Patrick Goergen, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 3. Juni 2002, mit der ihm die Wiedereinrichtungsbeihilfe gemäß Artikel 6 des Anhangs VII des Statuts verweigert wurde, aufzuheben;

(dem Europäischen Parlament aufzugeben, ihm die Wiedereinrichtungsbeihilfe gemäß Artikel 6 des Anhangs VII des Statuts rückwirkend zum 1. Juni 2002 zu gewähren;

(dem Europäischen Parlament die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, ein ehemaliger Beamter des Europäischen Parlaments, wurde unter Bewilligung eines Ruhegehalts wegen Dienstunfähigkeit mit Wirkung vom 1. Juni 1999 in den Ruhestand versetzt. Er stellte am 31. Mai 2002 beim Beklagten einen Antrag auf Gewährung der Wiedereinrichtungsbeihilfe gemäß Artikel 6 des Anhangs VII des Statuts, wobei er angab, er habe am Vortag endgültig wieder in England Wohnung genommen. Da der Antrag vom Beklagten abgelehnt wurde, hat der Kläger die vorliegende Klage erhoben, die er auf drei Gründe stützt:

(offensichtlicher Beurteilungsfehler;

(Verletzung des Artikels 6 Absatz 4 Unterabsatz 2 des Anhangs VII des Statuts;

(Verletzung der Begründungspflicht.

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