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Amtsblattmitteilung

 

Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 20. September 2005 - Deloitte Business Advisory / Kommission

(Rechtssache T-195/05 R )

(Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Verlust einer Chance - Dringlichkeit - Interessenausgleich)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Antragsteller(in/nen): Deloitte Business Advisory NV (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwälte D. Van Heuven, S. Ronse und S. Logie)

Antragsgegner(in/nnen): Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte[r]: L. Pignataro-Nolin und E. Manhaeve)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf einstweilige Anordnung, erstens den Vollzug der Kommissionsentscheidung, mit der das Angebot der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens SANCO/2004/01/041 abgelehnt wurde, und den Vollzug der Entscheidung über die Vergabe des fraglichen Auftrags an einen Dritten auszusetzen und zweitens der Kommission unter Androhung eines Zwangsgeldes zu untersagen, die Entscheidung über die Vergabe des fraglichen Auftrags dem Auftragnehmer zuzustellen und den betreffenden Vertrag zu unterzeichnen

Tenor des Beschlusses

Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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