Language of document : ECLI:EU:T:2005:330

Rechtssache T-195/05 R

Deloitte Business Advisory NV

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Verlust einer Chance – Dringlichkeit – Interessenabwägung“

Leitsätze des Beschlusses

1.      Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden – Entscheidung über den Ausschluss eines Bieters von einem Ausschreibungsverfahren – Beeinträchtigung seines Rufes – Nicht finanzieller Schaden, der nicht als nicht wieder gutzumachend betrachtet werden kann

(Artikel 242 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2)

2.      Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden – Finanzieller Schaden – Schaden, der später durch Zahlung einer Entschädigung oder durch Erhebung einer Schadensersatzklage ausgeglichen werden kann – Schaden nicht als nicht wieder gutzumachend zu betrachten

(Artikel 242 EG und 288 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2)

3.      Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden – Finanzieller Schaden – Bemessung – Berücksichtigung der Größe des Unternehmens

(Artikel 242 EG und 288 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 2)