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Klage, eingereicht am 22. Dezember 2011 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-138/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der auf den neu berechneten Vorschlag des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche gestützten Entscheidung über die Übertragung der vor Dienstantritt bei der Kommission erworbenen Ruhegehaltsansprüche

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 11. Mai 2011, mit der die Entscheidung vom 22. Oktober 2009 aufgehoben und ersetzt wurde, aufzuheben;

festzustellen, dass die Vereinbarung über die Übertragung seiner Ruhegehaltsansprüche wirksam ist, die auf dem Angebot beruht, das nach der in der Entscheidung vom 22. Oktober 2009 vorgenommenen Berechnung erging und angenommen wurde;

die Entscheidung vom 12. September 2011, mit der seine Beschwerde ausdrücklich zurückgewiesen wurde, erforderlichenfalls aufzuheben;

hilfsweise, den erlittenen Schaden anzuerkennen und ihm als Entschädigung einen Betrag in Höhe von 6 207,71 Euro zuzüglich Verzugszinsen nach dem um zwei Prozentpunkte erhöhten Zinssatz der Europäischen Zentralbank zuzusprechen;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.