Language of document :

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. Oktober 2021 – Girardi/EUIPO

(Rechtssache T-497/21 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Unionsmarke – Berufsmäßige Vertretung – Antrag auf Aussetzung der Vollziehung – Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: Giovanna Paola Girardi (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Macías Bonilla)

Antragsgegner: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: A. Söder und G. Predonzani)

Gegenstand

Antrag nach Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung der Vollziehung zum einen der Entscheidung des EUIPO vom 14. Juni 2021 zur Befugnis der Klägerin, als Vertreterin vor dem EUIPO aufzutreten, und zum anderen der Prüfungsrichtlinien für Unionsmarken des EUIPO in dem die berufsmäßige Vertretung spanischer Rechtsanwälte betreffenden Teil (Teil A, Abschnitt 5, Anhang 1)

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

____________