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Klage, eingereicht am 18. Oktober 2021 – TL/Kommission

(Rechtssache T-677/21)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: TL (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und N. Flandin)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

ihre Beurteilung der beruflichen Entwicklung für 2019 aufzuheben;

hilfsweise, die Beurteilung der beruflichen Entwicklung insoweit aufzuheben, als sie streitige Anmerkungen enthält;

zugleich, soweit erforderlich, die Entscheidung der Beklagtem vom 8. Juli 2021 aufzuheben, mit der die von der Klägerin eingelegte Beschwerde gegen die Beurteilung der beruflichen Entwicklung zurückgewiesen wurde;

den Ersatz des ihr entstandenen immateriellen Schadens anzuordnen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Erster Klagegrund: Da für 2019 keine Ziele festgelegt worden seien, habe die Beklagte keine richtige und faire Beurteilung der Leistung der Klägerin im Jahr 2019 vornehmen können. Dieses Fehlen von Zielen habe zu offensichtlichen Beurteilungsfehlern, einem Verstoß gegen die Fürsorgepflicht und den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung geführt.

Zweiter Klagegrund: Die Beklagte habe gegen Art. 43 des Statuts und ihre Anleitungen für die beurteilenden Beamten verstoßen. Die Beklagte habe offensichtliche Beurteilungsfehler begangen und ihre Befugnisse missbraucht. Die Beklagte habe auch gegen ihre Fürsorgepflicht und ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung verstoßen.

Dritter Klagegrund: Die Beklagte habe gegen Art. 292 Abs. 2 AEUV in Verbindung mit Art. 25 Abs. 2 des Statuts und Art. 41 Abs. 2 der Grundrechtecharta verstoßen.

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