Klage, eingereicht am 20. Oktober 2021 – Funline International/EUIPO (AMSTERDAM POPPERS)
(Rechtssache T-680/21)
Verfahrenssprache:
Parteien
Klägerin: Funline International (New York, New York, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Y. Echevarría García)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke AMSTERDAM POPPERS – Anmeldung Nr. 18 354 314
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. August 2021 in der Sache R 439/2021-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
die Marke in vollem Umfang einzutragen;
dem EUIPO die Kosten einschließlich der im Verfahren vor dem EUIPO entstandenen Kosten aufzuerlegen.
Angeführter Klagegrund
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und f der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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