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Klage, eingereicht am 20. Oktober 2021 – Funline International/EUIPO (AMSTERDAM POPPERS)

(Rechtssache T-680/21)

Verfahrenssprache:

Parteien

Klägerin: Funline International (New York, New York, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Y. Echevarría García)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke AMSTERDAM POPPERS – Anmeldung Nr. 18 354 314

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 20. August 2021 in der Sache R 439/2021-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

die Marke in vollem Umfang einzutragen;

dem EUIPO die Kosten einschließlich der im Verfahren vor dem EUIPO entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und f der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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