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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 27. Juni 2007 - Nuova Gela Sviluppo / Kommission

(Rechtssache T-65/04)1

(EFRE - Einstellung eines gemeinschaftlichen finanziellen Zuschusses - Nichtigkeitsklage - Schadensersatzklage - Schiedsklausel)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Nuova Gela Sviluppo Soc. Cons. pa, vormals Gela Sviluppo Soc. Cons. pa (Gela, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Menchetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: L. Flynn und M. Velardo im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

In erster Linie Nichtigerklärung einer im Schreiben der Kommission vom 16. Dezember 2003 enthaltenen Entscheidung über die Einstellung des EFRE-Zuschusses 98.05.26.001, Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission über die Kürzung des Zuschusses, Streichung des Zuschusses und Erstattung des Überschussbetrags des Zuschusses sowie Nichtigerklärung von Nr. 6.2 der Entscheidung SEC (1999) 1316 der Kommission vom 9. September 1999 mit Leitlinien über den finanziellen Abschluss der operationellen Intervention (1994-1999) der Strukturfonds, hilfsweise Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch die Erfüllung des Vertrags entstanden sein soll, den sie am 13. September 1999 mit der Kommission geschlossen hat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 106 vom 30.4.2004.