Language of document : ECLI:EU:T:2013:528





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 15. Oktober 2013 – Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T‑474/10)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Erbringung externer Dienstleistungen für Entwicklung, Studien und Support für Informationssysteme (ESP DESIS II) – Einstufung eines Bieters – Zuschlagserteilung – Begründungspflicht – Transparenz – Gleichbehandlung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Außervertragliche Haftung“

1.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, einen Bieter vom Verfahren auszuschließen, der eine schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit begangen hat – Bieter, der eine schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit geltend macht, den die Muttergesellschaft eines Mitglieds des Konsortiums, dem der Zuschlag erteilt wird, begangen haben soll – Prüfung des geltend gemachten Sachverhalts und der Frage, ob die Verfehlung der Muttergesellschaft der Tochtergesellschaft zuzurechnen ist, durch den öffentlichen Auftraggeber (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 93 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 41, 45, 46)

2.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Zuschlagskriterien – Wahl durch den öffentlichen Auftraggeber – Grenzen – Wahrung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 und 97; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 138) (vgl. Randnrn. 66, 101-103, 106-108)

3.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Randnrn. 72, 111, 121, 209)

4.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Berücksichtigung der Antworten eines Organs auf Fragen eines abgelehnten Bieters im Rahmen der Begründung – Voraussetzungen – Keine Ersetzung der ursprünglichen Begründung durch eine neue Begründung – Beurteilung der der Klägerin zum Zeitpunkt der Klageerhebung zur Verfügung stehenden Informationen (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 73-80)

5.                     Nichtigkeitsklage – Gegenstand – Antrag auf Nichtigerklärung einer eng mit einer vorherigen Entscheidung verbundenen Entscheidung – Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung der vorherigen Entscheidung, die zur Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung der folgenden Entscheidung führt (vgl. Randnr. 212)

6.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Randnr. 215)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung von vier durch vier getrennte Schreiben vom 16. Juli 2010 mitgeteilten Entscheidungen der Kommission, das Angebot der Klägerin im Rahmen der Ausschreibung DIGIT/R2/PO/2009/045, „Erbringung externer Dienstleistungen für Entwicklung, Studien und Support für Informationssysteme“ (ESP DESIS II) (ABl. 2009/S 198-283663), für Los 1 A auf den zweiten Rang, für Los 1 B auf den dritten Rang, für Los 1 C auf den zweiten Rang und für Los 3 auf den dritten Rang einzustufen, sowie sämtlicher damit verbundener Entscheidungen der Generaldirektion Informatik der Kommission, einschließlich derjenigen, die betreffenden Zuschläge den an erster und an zweiter Stelle eingestuften Bietern zu erteilen, und auf Schadensersatz

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.