Language of document : ECLI:EU:T:2013:623





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 3. Dezember 2013 – JAS/Kommission

(Rechtssache T‑573/11)

„Zollunion – Einfuhr von Jeanshosen – Betrug – Nacherhebung von Einfuhrabgaben – Art. 13 der Verordnung (EWG) Nr. 1430/79 – Art. 239 des Zollkodex – Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben – Vorliegen eines Sonderfalls – Billigkeitsklausel – Beschluss der Kommission“

1.                     Eigenmittel der Europäischen Union – Erstattung oder Erlass von Einfuhrabgaben – Art. 13 der Verordnung Nr. 1430/79 – Tragweite – Entscheidungsbefugnis der Kommission – Modalitäten der Ausübung – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (Verordnungen des Rates Nr. 1430/79, Art. 13, und Nr. 2913/92, Art. 239) (vgl. Randnrn. 51, 52)

2.                     Handlungen der Organe – Zeitliche Geltung – Sofortige Anwendung einer neuen Verfahrensvorschrift – Rückwirkung einer materiell-rechtlichen Vorschrift – Voraussetzungen – Regelung des Erlasses von Einfuhrabgaben (Verordnungen des Rates Nr. 1430/79, Art. 13, und Nr. 2913/92, Art. 239) (vgl. Randnr. 53)

3.                     Handlungen der Organe – Begründung – Verpflichtung – Umfang – Beschluss über die Ablehnung eines Antrags auf Erstattung oder Erlass von Einfuhrabgaben (Art. 296 AEUV; Verordnungen des Rates Nr. 1430/79, Art. 13, und Nr. 2913/92, Art. 239) (vgl. Randnrn. 73, 85)

4.                     Eigenmittel der Europäischen Union – Erstattung oder Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben – Befassung der Kommission mit einem Erstattungsantrag – Unzulänglichkeit der von der nationalen Behörde gelieferten Informationen – Möglichkeit der Kommission, auf Antrag des Abgabenschuldners weitere Informationen zu verlangen, um das Vorliegen eines Sonderfalls festzustellen (Verordnungen des Rates Nr. 1430/79, Art. 13, und Nr. 2913/92, Art. 239) (vgl. Randnr. 93)

5.                     Eigenmittel der Europäischen Union – Erstattung oder Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben – Vorliegen eines Sonderfalls – Begriff – Berufung der Zollbehörden auf einen Verstoß gegen die nationalen Vorschriften über die Mehrwertsteuer – Fehlender Nachweis für die Möglichkeit, dass die Zollschuld unter anderen Umständen nicht entstanden wäre – Ausschluss (Verordnungen des Rates Nr. 1430/79, Art. 13, und Nr. 2913/92, Art. 239) (vgl. Randnrn. 110, 116, 117, 119)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 5. August 2011, mit dem festgestellt wird, dass ein Erlass der Einfuhrabgaben in einem konkreten Fall nicht gerechtfertigt ist (Sache REM 01/2008)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die JAS Jet Air Service France (JAS) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.