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Klage, eingereicht am 18. Februar 2011 - ASA/HABM - Merck (FEMIFERAL)

(Rechtssache T-110/11)

Sprache der Klageschrift: Polnisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: ASA Sp. z o.o. (Głubczyce, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Chimiak)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Merck Sp. z o.o. (Warschau, Polen)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 19. November 2010 in der Sache R 0182/2010-1 in vollem Umfang aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "FEMIFERAL" (Anmeldung Nr. 5320701) für Waren der Klasse 5.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Merck Sp. z o.o.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke "Feminatal" und nationale Bildmarke mit dem Wortbestandteil "feminatal" für Waren der Klasse 5.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung der Anmeldung der Marke in vollem Umfang.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/20091 wegen unrichtiger Feststellung, dass die Marken "Feminatal" und "FEMIFERAL" einander so ähnlich seien, dass für das polnische Publikum die Gefahr von Verwechslungen bezüglich der Herkunft der Waren bestehe, fehlerhafter Beurteilung der Unterscheidungskraft der Vorsilbe "femi", Nichtberücksichtigung der Eigenart des polnischen Publikums und der Grundsätze der polnischen Sprache sowie fehlerhafter Beurteilung der Ähnlichkeit der Waren auf allen drei Ebenen, der visuellen, der phonetischen und der konzeptionellen.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (kodifizierte Fassung), ABl. L 78, S. 1.