Urteil des Gerichts (Dritte erweiterte Kammer) vom 6. Oktober 2021 –
OCU/EZB
(Rechtssache T‑15/18)
„Zugang zu Dokumenten – Beschluss 2004/258/EG – Dokumente im Zusammenhang mit der Annahme eines Abwicklungskonzepts für Banco Popular Español – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme hinsichtlich des Schutzes der Vertraulichkeit von Informationen, die als vertrauliche Informationen durch das Unionsrecht geschützt werden – Begriff ‚vertrauliche Informationen‘ – Ausnahmen von der Pflicht zur Wahrung von Berufsgeheimnissen – Verteidigungsrechte“
1. Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Rechtsschutzinteresse – Klage gegen einen Beschluss eines Organs, mit dem der Zugang zu Dokumenten verweigert wird – Verbreitung eines Dokuments durch einen Dritten nach Erhebung der Klage – Bestehen eines Rechtsschutzinteresses – Gleichsetzung der Verbreitung eines Dokuments durch einen Dritten mit der Verbreitung durch das betreffende Organ – Unzulässigkeit – Fortbestand des Rechtsschutzinteresses
(vgl. Rn. 77-78, 81)
2. Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Beschluss 2004/258 der Europäischen Zentralbank (EZB) – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung von Dokumenten – Begriff – Subjektives Interesse des Betroffenen an seiner Verteidigung – Ausschluss
(Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 41 Abs. 2; Beschluss 2004/258 der Europäischen Zentralbank in der Fassung der Beschlüsse 2011/342 und 2015/529, Art. 6 Abs. 1)
(vgl. Rn. 94, 102, 104-106, 130)
3. Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Beschluss 2004/258 der Europäischen Zentralbank (EZB) – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Ausnahme hinsichtlich des Schutzes der Vertraulichkeit von Informationen, die als vertrauliche Informationen durch das Unionsrecht geschützt werden – Tragweite
(Art. 15 Abs. 3 Unterabs. 4 AEUV; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates; Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates 2004/39, Art. 54 Abs. 1, 2013/36, Art. 53 und 2014/59, Art. 84; Beschluss 2004/258 der Europäischen Zentralbank in der Fassung der Beschlüsse 2011/342 und 2015/529)
(vgl. Rn. 118, 126, 132, 133)
4. Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Beschluss 2004/258 der Europäischen Zentralbank – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Enge Auslegung und Anwendung – Verpflichtung des Organs zu einer konkreten und individuellen Prüfung der Dokumente – Umfang
(Richtlinie 2013/36 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 53 Abs. 1; Beschluss 2004/258 der Europäischen Zentralbank in der Fassung des Beschlusses 2011/342, Art. 4 Abs. 1 Buchst. c)
(vgl. Rn. 149, 156, 175)
Gegenstand
| Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Teilnichtigerklärung des Beschlusses LS/MD/17/428 der EZB vom 17. November 2017, mit dem der Zugang zu bestimmten Dokumenten im Zusammenhang mit der Annahme eines Abwicklungskonzepts für die Banco Popular Español, SA verweigert wird |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Organización de Consumidores y Usuarios (OCU) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Zentralbank (EZB). |
3. | | Die Europäische Kommission und die Banco Santander, SA tragen ihre eigenen Kosten. |