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Beschluss des Gerichts vom 1. März 2019 – Baradel u. a./EIF

(Rechtssache T-507/16)1

Verfahrenssprache: Französisch

Der Präsident der Neunten Kammer hat die Streichung der Rechtssache angeordnet.

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1    ABl. C 226 vom 3.8.2013 Rechtssache, die ursprünglich unter dem Aktenzeichen F-51/13 im Register der Kanzlei des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union eingetragen war und am 1.9.2016 auf das Gericht der Europäischen Union übertragen wurde).