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Klage, eingereicht am 22. Oktober 2013 – Verband der Kölnisch-Wasser Hersteller, Köln/HABM (Original Eau de Cologne)

(Rechtssache T-556/13)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Verband der Kölnisch-Wasser Hersteller, Köln eV (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Schulte-Beckhausen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der vierten Beschwerdekammer der Beklagten vom 21. August 2013 (R 2064/2012-4) aufzuheben ;

der Beklagten die Kosten der Klage und des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „Original Eau de Cologne“ für Waren der Klasse 3 ‒ Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 787 794

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, c und d der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.