Klage, eingereicht am 22. Oktober 2013 – Verband der Kölnisch-Wasser Hersteller, Köln/HABM (Original Eau de Cologne)
(Rechtssache T-556/13)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Verband der Kölnisch-Wasser Hersteller, Köln eV (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Schulte-Beckhausen)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der vierten Beschwerdekammer der Beklagten vom 21. August 2013 (R 2064/2012-4) aufzuheben ;
der Beklagten die Kosten der Klage und des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „Original Eau de Cologne“ für Waren der Klasse 3 ‒ Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 787 794
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, c und d der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.