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Klage, eingereicht am 21. Oktober 2013 – MHCS/HABM – Compañía Vinícola del Norte de España (ICE IMPERIAL)

(Rechtssache T-555/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: MHCS (Epernay, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Moya Fernández und L.-É. Balleydier)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Compañía Vinícola del Norte de España, SA (La Guardia, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 14. August 2013 in der Sache R 2588/2011-2 aufzuheben;

die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 837 379 für die Wortmarke „ICE IMPERIAL“ für Waren der Klasse 33 zuzulassen;

dem Beklagten und der Streithelferin die Kosten des vorliegenden Verfahrens sowie die des Verfahrens vor dem HABM aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „ICE IMPERIAL“ für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 32, 33 und 43 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 837 379.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbildmarke Nr. 237 875 für „alle Weinsorten außer Sekt und Sherry“ in Klasse 33; Spanische Bildmarke Nr. 95 020 für „jede Weinkategorie außer Sekt und Sherry“ in Klasse 33; Spanische Wortmarke Nr. 1 508 304 „IMPERIAL“ für „Weine“ in Klasse 33.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für alle streitigen Waren stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 42 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 und gegen Regel 22 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995.