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Klage, eingereicht am 5. Oktober 2007 - Giaprakis / Ausschuss der Regionen

(Rechtssache F-106/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Stavros GIAPRAKIS (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagter: Ausschuss der Regionen der Europäischen Union (AdR)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Direktors der Verwaltung des AdR vom 21. November 2006 aufzuheben, mit der die Beträge, die ihm aufgrund der Anwendung des Berichtigungskoeffizienten auf den von April 2004 bis Juni 2005 nach Frankreich überwiesenen Teil seiner Bezüge gezahlt wurden, in Höhe von 1 246,06 Euro zurückgefordert worden sind;

den AdR zu verurteilen, ihm den von seinen Dienstbezügen einbehaltenen Betrag von 1 246,06 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 % ab dem 1. Dezember 2006, dem Zeitpunkt der Rückforderung, bis zur vollständigen Zahlung zurückzuerstatten;

den AdR zu verurteilen, ihm 1 000 Euro als Ersatz des von ihm aufgrund der angefochtenen Entscheidung erlittenen immateriellen Schadens zu zahlen;

dem AdR die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger macht Klagegründe geltend, die denen in der Rechtssache F-59/071 ähnlich sind.

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1 - - ABl. C 199 vom 25.8.2007, S. 51.